Herbst und Winter – Kein Grund keine Luftaufnahmen zu erstellen

Drohne im Nebel

Liebe Besucher,

hin und wieder wird behauptet, Luftaufnahmen seien nur bei Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt, im zweistelligen Bereich, möglich. Dies ist so nicht korrekt:

Natürlich gibt es Grenzen bei den Betriebsbedingungen. So kann z.B. ein Flug bei Temperaturen nahe des Gefrierpunkts  im Zusammenspiel mit Nebel bzw. zu hoher Luftfeuchtigkeit zu einer Vereisung der Rotorblätter führen. Dies kann wiederum, im schlimmsten Fall, zum Absturz des UAV (oder umgangssprachlich: der Drohne) führen. Bei optimalen Wetterbedingungen hingegen kann auch bis zu einer Temperatur von 0 Grad Celsius unter der Beachtung spezieller Sicherheitsaspekte geflogen werden. So werden z.B. die Akkus, sogenannte LiPo´s, vor dem Flug vorgewärmt und das Fluggerät in einer warmen Umgebung gelagert. Bei mir geschieht dies unter Verwendung einer passgenauen Styroporkiste für das Fluggerät sowie für die LiPo´s und dem Einsatz einer Standheizung im Fahrzeug. So ist auch bei längeren Einsätzen die optimale Temperierung des Materials möglich.

Rein technisch wären so auch Flüge bei Minusgraden möglich, jedoch gilt hier ganz klar das Gebot der Vorsicht UND die Beachtung der vom Hersteller angegebenen Betriebsgrenzen. Diese zu beachten ist auch aus versicherungstechnischen und behördlichen Gründen geboten.

Zusammenfassend gilt:
Flüge sind bis zu einer Temperatur von 0 Grad C bei nicht zu hoher Luftfeuchtigkeit ohne Probleme realisierbar. Bei niedrigeren Temperaturen muss aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Material auf den Flug verzichtet werden bzw. der Einsatz verschoben werden.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Ihr Benedikt Krahl