AGB

Allgemeines & Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich. Unseren AGB entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Erfüllung des Auftrags vorbehaltlos ausführen.

Wir sind berechtigt, die AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.

Vorrangig vor der Erfüllung des Vertrages steht immer die Sicherheit für Leib und Leben aller Beteiligten, die Einhaltung der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sowie die Sicherheit des verwendeten Equipments.

Vertragsabschluss

Auftragnehmer und Vertragspartner ist
picarts.de – Benedikt Krahl Photography
Fotografie und Luftaufnahmen
Bornweg 2
63628 Bad Soden-Salmünster

Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir binnen einer Woche durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

Zur Prüfung der Machbarkeit von Fotografien oder Luftaufnahmen sind dem Auftragnehmer alle dem Auftraggeber vorliegenden Beschreibungen des Aufnahmeortes zu übermitteln, dies inkludiert neben der Adresse eventuell vorhandene infrastrukturelle Besonderheiten, die der Auftragnehmer nicht aus Satellitenaufnahmen oder Kartenmaterial entnehmen kann.

An Bildern, Videos, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Leistungen und Erfüllungsfristen

Für die Erfüllung des Auftrags mittels eines UAS (umgangssprachlich: Drohne und Steuereinheit) gelten besondere Bedingungen als vereinbart, auch um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen:

– kein Flug bei Regen oder Schnee
– kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
– kein Flug bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h
– kein Flug ohne Sichtkontakt zum UAV (umgangssprachlich Drohne)
– maximale Flughöhe 120 m über Grund
– maximale Entfernung zum Piloten horizontal 200 m (durch Einsatz eines eingewiesenen Spotters mit PMR-Funkverbindung zum Piloten erweiterbar)
– kein Überflug von Personengruppen

Einige dieser Bedingungen können mittels einer kostenpflichtigen Einzelerlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium (Landesluftfahrtbehörde) geändert werden. Der Pilot entscheidet als Verantwortungsträger, unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers und innerhalb des gesetzlichen Rahmens, wann, wo und wie geflogen wird.

In diesem Zusammenhang kann ein gewünschter Aufnahmezeitpunkt aufgrund von Wetterbedingungen, luftrechtlichen Gegebenheiten, Gefahrenabwehr u.s.w. nur berücksichtigt, nicht aber garantiert werden. Sich daraus ergebende Verzögerungen der Erfüllung gelten als vereinbart. Als maximale Erfüllungsfrist werden, sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, 3 Monate vereinbart. Nach diesem Zeitraum hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Sind von uns Fristen zur Auftragserfüllung angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich diese Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt. Die Verlängerung entspricht hierbei der Dauer der Verzögerung. Selbiges gilt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Alle Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer (Urheber), sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen werden. Diese Übertragung steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung. Wir behalten uns als Urheber die uneingeschränkte Nutzung sämtlicher Werke und Leistungen für eigene Zwecke vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Verantwortung des Auftraggebers und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer. Dies umfasst unter anderem die gemeinsame Zusammenarbeit mit Behörden, die in den Auftrag involviert werden müssen. Im Allgemeinen tragen wir die Kosten für die allgemeine Aufstiegsgenehmigung vor Ort,. Sollten jedoch für den Flug, bedingt durch die örtliche Infrastruktur des Aufnahmeortes, Sondergenehmigungen der Luftfahrt- oder anderer Behörden / Einrichtungen nötig sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit uns für das Erlangen der Sondergenehmigung zusammen zu arbeiten und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen. Diese Kosten werden, wenn möglich, im Vorfeld ermittelt und auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Des weiteren versichert der Auftraggeber ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch die Auftragserfüllung die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar und erklärt sich bereit, uns gegen eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter freizustellen. Sollte der Pilot/Fotograf während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen, dass der Auftrag gegen gültiges Recht verstößt, wird er die Durchführung umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial vor Ort vernichten.

Nutzungsbedingungen

Privatkunden:
Die Nutzung des erstellten Bild- und/oder Videomaterials ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt (z.B. private Homepage, Facebook, privater Verkauf der eigenen Immobilie,…) Eine gewerbliche Nutzung des Materials, beispielsweise Produktion von zum Verkauf bestimmten Objekten, dessen Hauptwert aus dem erstellten Werk besteht, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch uns nicht gestattet.

Geschäftskunden:
Die Nutzung des Bild- und/oder Videomaterials für gewerbliche Zwecke ist ausdrücklich gestattet. Dies umfasst z.B. die Präsentation im Internet oder als gedrucktes Werk, die Verwendung in Exposés, für Kundenbeigaben, Werbemittel u.v.m.

Für alle Kunden gilt:
– Der Auftraggeber (=Lizenznehmer) erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Sollte ein ausschließliches Nutzungsrecht gewünscht sein, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu honorieren.
– Der Weiterverkauf der Werke als solche ist nicht zulässig.
– Die Werke können vom Lizenznehmer für seinen Zweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind jedoch Änderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber daraus Nachteile entstehen können (z.B. Rufschädigung). Des weiteren dürfen durch die Abänderungen die Rechte Dritter (z.B. Markenrecht, Persönlichkeitsrecht) nicht eingeschränkt werden.
– Die Werke dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden zum Zwecke von unerlaubten oder strafbaren Handlungen, in pornografischem Zusammenhang, in rufschädigender Art und Weise für den Urheber, in rufschädigender Art und Weise für eventuell abgebildete Personen. Ebenso dürfen die Werke nicht verwendet werden, wenn Rechte Dritter oder die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen dadurch eingeschränkt würden.
– Der Lizenznehmer hat auf Verlangen des Urhebers die rechtmäßige Nutzung der erstellten Werke zu belegen, z.B. durch Belegexemplare oder Screenshots.
– Bei unberechtigter Verwendung oder Weiterveräußerung ist eine Konventionalstrafe in Höhe des 5-fachen Rechnungsbetrags an den Urheber zu leisten. Vorbehalten sind weitergehende Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte.
– Bei der Verwendung der Werke ist ein Urhebervermerk anzubringen. Dies kann im oder am Bild oder Video geschehen, oder, falls aus Gründen der Bildwirkung nicht möglich, an anderer gut sichtbarer Stelle. Dieser muss in diesem Falle jedoch eindeutig dem verwendeten Bild oder Video zuzuordnen sein.
Der Urhebervermerk muss wie folgt lauten: picarts.de – Benedikt Krahl Photography

Zahlung

Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Erhalt der Auftragsbestätigung zu 30% als Anzahlung der Leistung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Der Restbetrag der Rechnungssumme ist nach Erhalt der Rechnung binnen einer Frist von 10 Tagen zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt im Anschluss an die Erstellung der Bilder und/oder Videos. Die Übergabe der erstellten Bilder/Videos findet erst nach vollständiger Zahlung in Form eines Datenträgers oder per Download von einem passwortgeschützten Server statt. Auslagen wie z.B. Reisekosten, Einzelerlaubnisse der Luftfahrtbehörde etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.

Ausfallkosten

Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung eines Auftrages wird ein Ausfallhonorar in folgender Höhe fällig:

Stornierung bis 1 Woche vor Auftragstermin: 30% der Rechnungssumme
Stornierung bis 48 Stunden vor Auftragstermin: 50% der Rechnungssumme
Stornierung bis 24 Stunden vor Auftragstermin: 70% der Rechnugssumme
Stornierung ab 24 Stunden vor Auftragstermin: 100% der Rechnungssumme

Sollten dem Auftragnehmer bei Stornierung bereits Kosten für z.B. Anreise, Unterkunft, Einzelerlaubnisse o.ä. entstanden sein, so hat der Auftraggeber diese Kosten zu erstatten.
Wenn sich vor Ort herausstellt, dass der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die die Aufnahmen verhindern oder beeinträchtigen, entbindet es ihn nicht von seiner Zahlungspflicht.

Sollte ein Termin aufgrund einer geänderten Wetterlage nicht stattfinden können, bieten wir dem Auftraggeber eine Verschiebung des Termins an, längstens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Termin. Eventuell schon angefallene Kosten für zeitlich gebundene Einzelerlaubnisse der Luftfahrtbehörden, Reisekosten o.ä. müssen in diesem Falle erneut in Rechnung gestellt werden.

Treten wir aus berechtigten Gründen von einem Auftrag zurück, können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden. Berechtigte Gründe sind z.B. Krankheit des Piloten/Fotografen, Ausfall der Technik, sicherer Betrieb des Fluggerätes vor Ort nicht möglich usw.

Haftung

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Das Nichtgefallen eines Bildes oder Videos stellt keinen Mangel an der Sache dar.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die maximale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 3 Mio. Euro

Schlussbestimmungen

1. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Bad Soden-Salmünster, Februar 2024